Welche Kosten übernimmt die KK?

Ich arbeite grundsätzlich im Rahmen der Berliner Hebammengebührenordnung. Diese umfasst in meinem Tätigkeitsfeld folgende Leistungen:

In der Schwangerschaft:

  • 12 Beratungen per Telefon
  • Schwangerenvorsorge alle 4 Wochen; ab der 36 SSW. alle 2 Wochen ( in der Regel abwechselnd mit dem Frauenarzt)   
  • Hilfeleistung in der Schwangerschaft 90 Minuten pro Sitzung nach Bedarf
  • 45 Minuten individuelle Stillberatung einmalig

Im Wochenbett:

In den ersten 10 Tagen nach der Geburt ( der Tag der Geburt zählt als Tag 1) bis zu 3 Kontakten pro Tag ( Besuch, Telefonat, Videoberatung ). Tag 1 der Betreuung bis zu 120 Minuten; bis Tag 10 bis zu 90 Minuten insgesamt an einem Tag.

Vom 11. Lebenstag bis zur 12. Lebenswoche des Kindes 16 Kontakte ( jedes Telefonat, Besuch oder Videoberatung zählt als ein Kontakt ) bis zu 60 Minuten täglich insgesamt

Nach der 12. Lebenswoche bis zum Ende der Stillzeit 8 Kontakte bis zu 45 Minuten ein Kontakt  pro Tag. Stillen Sie nicht oder nicht mehr gilt dies bis zum 9. Lebensmonat des Kindes

Alle diese Leistungen werden von der Kasse in der genannten Anzahl erstattet. Engagieren Sie mehrere Hebammen, müssen sich diese die Leistungen teilen. Ich rate Ihnen deswegen sich gut zu notieren welche Hebamme an welchem Tag welche Leistung erbracht hat und die anderen Kolleginnen darüber zu informieren. Nehmen Sie mehr Leistungen in Anspruch als die Kasse bezahlt, müssen Sie diese in der Regel der entsprechenden Hebamme nach der privaten Hebammengebührenverordnung von Berlin selbst erstatten. Die Hebamme wird Ihnen dann eine separate Rechnung schicken.

 

Last update on 25. January 2026 by Albrecht Lehrmann.

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